Der Haken an der Gewaltenteilung

Zuerst mit der Französischen Revolution, dann mit der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung hielt das Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung Einzug in die Staatsorganisation. Die Idee ist auch ganz schön und sinnvoll, hat aber einen großen Haken: Wenn es hart auf hart kommt, dann bleibt nur noch eine Gewalt übrig, nämlich die, die die Waffen hat – die Exekutive. Oder habt ihr schon mal was von einem Parlaments- oder Gerichts-Putsch gehört?

Dieses Thema ist in Deutschland gerade hochaktuell wegen der Ermittlungen in Bundeswehr und Geheimdiensten (siehe dazu auch aktuell Wie sich europäische Geheimdienste in „Gruppen“ und „Clubs“ organisieren) nach einer vermuteten rechtsextremen Schattenarmee. Schaut man sich das Organigramm des “Veteranenvereins” Uniter e.V. an, dann sieht das doch sehr nach einer Schattenregierung aus, also danach, dass sie am “Tag X” des von ihnen vorhergesehenen gesellschaftlichen Zusammenbruchs alle Schaltstellen übernehmen wollen.

Was tut eine “wehrhafte Demokratie”, von der mein Gemeinschaftskunde-Lehrer immer sprach, in so einem Fall? Bisher erschreckend wenig. Die Kommentare zu dem Welt-Artikel über die Ermittlungen gegen den Verein lassen auch nicht gerade Hoffnung aufkommen.

Übrigens: Schon im Jahr 2007 stellten der GSG-9-Gründer Ulrich Wegener und der ehemalige KSK-Kommandeur Reinhard Günzel in ihrem Buch Geheime Krieger das KSK und die GSG-9 in die Tradition der Wehrmachts-Division Brandenburg. Beim Buchdienst der Jungen Freiheit gibt’s das Buch derzeit nicht, aber da könnt ihr euch den Titel angucken.

In der Bundeswehr-Serie KSK auf YouTube kommt immer wieder vor, dass bestimmte Details “natürlich nicht gezeigt werden können”, wegen der Geheimhaltung. Aus Sicht einer solchen Truppe ist das auch ganz folgerichtig, birgt aber das generelle Problem von Geheimhaltung in einer Demokratie. Das verträgt sich nämlich ganz grundsätzlich nicht.

Vergleiche im übrigen meine Theorie einer strukturellen Weltverschwörung, für die die Schattenarmee-Ermittlungen ein weiterer Beleg sind.

Nachtrag vom 11.02.2019: Plant Uniter den politischen Zusammenbruch Deutschlands?

Nachtrag vom 11.03.2019: Gegen die russischen Speznas ist das KSK ein Kindergarten.

Nachtrag vom 05.12.2019: Erneut Rechtsextremisten im KSK enttarnt – Einheit ein Arbeitsschwerpunkt des MAD.

Nachtrag vom 20.02.2020: Die aktuelle Anstalt hat ne Tafelnummer zu diesem rechtsextremen Netzwerk. Darin erfährt man u.a., dass eine zentrale Person in diesem Netzwerk eine Masterarbeit mit dem Titel “Politischer Wandel und Subversionsstrategie” geschrieben hat. Die hält das Verteidigungsministerium unter Verschluss wegen Urheberrecht. Die Tageszeitung Welt zitiert kurze Teile davon sowie das Inhaltsverzeichnis in einem Artikel. Aus dem Faktencheck zur Sendung finde ich die Studie der (bisher noch gemeinnützigen) Informationsstelle Militarisierung e.V. besonders erwähnenswert. Die ganze Sendung war mir einen eigenen Beitrag wert.

Weiterer Nachtrag vom 20.02.2020: Artikel der nicht mehr gemeinnützigen VVN-BdA über den immer noch gemeinnützigen Verein Uniter: Rechte Terror-Netzwerke.

Nachtrag vom 02.03.2020: Na immerhin, das Finanzamt in Stuttgart hat Uniter die Gemeinnützigkeit entzogen. Uniter verlegt daraufhin den Verein in die Schweiz. Die Schweizer haben ja eine lange Tradition, von Nazis zu profitieren

Nachtrag vom 10.05.2020: Das ZDF hat ne Sendung über das rechtsextreme Netzwerk gemacht, Angriff von innen.

Nachtrag vom 23.04.2021: Carsten Forberger macht sich bei Multipolar Gedanken über Gewaltenteilung und Demokratie: Die Geschichte einer Problembeziehung. Dabei greift er einerseits zu kurz, wenn er schreibt

Damit offenbart sich wiederum ein fundamentaler Widerspruch: Die Gewaltenteilung, die ein grundlegendes Prinzip der Demokratie sein soll, leidet selbst unter einem erheblichen Demokratiedefizit.

– siehe oben, dieses Defizit hängt mit der Verteilung der Waffen zusammen. Andererseits stellt er noch viel grundlegendere Fragen:

Die Gewaltenteilung gilt heute ganz selbstverständlich als zentrales Element der Demokratie. Der logische Umkehrschluss hieraus würde also lauten: Eine Demokratie ohne Gewaltenteilung ist keine Demokratie.

Es ist unverständlich, warum dies so sein soll. Denn sofern man Demokratie ganz allgemein als ein Konzept der Selbstbestimmung des Volkes betrachtet, spricht dies eher gegen Gewaltenteilung. Ein souveränes, seine Angelegenheiten autonom regelndes Volk benötigt nicht zwangsläufig einen gewaltengeteilten Staat, an den es seine Souveränität abgibt.

Sein Beispiel der attischen Demokratie zeigt dabei, dass das Volk als Souverän damals eben auch selbst individuell bewaffnet war; es gab kein staatliches Gewaltmonopol. Forberger weiter:

Das Konzept der Gewaltenteilung entstand auch nicht im Kampf für die Demokratie, sondern entspringt der Ausbalancierung der Macht zwischen Akteuren, die mit Demokratie wenig bis nichts am Hut hatten. Solange die Monarchen Europas ihre Macht mit Gottes Gnade begründen und auch durchsetzen konnten, lag alle Gewalt in ihren Händen. Souverän war, wer eine Krone besaß. […]

Zur Sicherung ihres zunehmenden Einflusses trotzten die neuen Herren der Krone institutionelle Garantien ab. Konstitutionelle Monarchien entstanden, in denen sich König, Adel und aufstrebendes Bürgertum die Macht in ausgefeilten Systemen untereinander teilten.

Das Volk hatte dabei nichts zu melden. Er äußert einen interessanten Gedanken zum Föderalismus:

Demokratie als Konzept der autonomen Selbstentfaltung kann allerdings nur in größtmöglicher Freiheit gelingen. Freiheit wiederum gewähren die Grundrechte primär in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat. Eine Staatsmacht, die es aufgrund ihrer Ferne umso schwieriger hat, in die Selbstbestimmung des Einzelnen einzugreifen, ermöglicht daher, von der Basis aus betrachtet, mehr Demokratie als eine Staatsmacht, die dem Bürger besonders nah kommt. Föderalismus ist damit nicht automatisch ein demokratisches Prinzip.

Im weiteren Verlauf untersucht er, inwieweit die einzelnen Gewalten selbst demokratisch verfasst sind, das muss ich hier nicht wiedergeben, lest selbst. Einen Absatz zitiere ich aber doch noch:

In der Praxis und in letzter Konsequenz läuft diese fehlende Unabhängigkeit auf die Straflosigkeit von Verbrechen der Exekutive hinaus. Wenn die Exekutive per Weisung Ermittlungen gegen sich selbst verhindern kann, wird es auch nicht zur Anklage und damit auch nicht zur Verhandlung vor einem de jure unabhängigen Richter kommen. Ein Richter kann von sich aus weder strafrechtliche Ermittlungen einleiten noch Anklage erheben, sondern nur über ihm von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Verfahren entscheiden.

Und es geht noch weiter:

Die bloße Existenz von Justizministerien auf Bundes- und Landesebene stellt beim Beten des Mantras von der unabhängigen Justiz den Elefanten im Raum dar. Die Justiz als eigenständige staatliche Gewalt ist eine Schimäre. Es gibt sie nicht.

Jeder einzelne Richter ist zwar per Gesetz frei und unabhängig. Es existiert aber kein von der Exekutive getrennter institutioneller Rahmen, der diese Unabhängigkeit garantieren könnte. Weder verfügen die Gerichte über ein eigenes Budgetrecht, noch besetzen sie ihre Stellen selbst. Das ist Sache der Justizministerien und damit der Exekutive. Der einzelne Richter ist frei darin, sich innerhalb des von der Exekutive kontrollierten Rahmens so angepasst zu bewegen, dass es der Karriere förderlich ist.

Nachtrag vom 30.10.2022: Da hat der Böhmermann doch glatt, in Zusammenarbeit mit FragDenStaat, die NSU-Akten veröffentlicht. Chapeau!