Grundgesetz vs. Leistungsschutzrecht

Soweit ich weiß & in der Schule gelernt habe, stehen die Grundrechte im Grundgesetz über den Einzelgesetzen und gehen diesen vor. Ich halte mich daher auch in Zukunft an Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, welcher besagt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Da steht ungehindert. Wenn ich Geld fürs Zitieren bezahlen muss, so wie es das nun beschlossene Leistungsschutzrecht besagt, dann hindert mich das daran, mein Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Also: Sollte mich irgendein Verlag wegen Zitaten abmahnen, dann endet die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht und das wird mir Recht geben. Viel Spaß!