Gebühren von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte zurückfordern

Fefe hatte eine geniale Idee, zu der ich in Form einer Tabelle mit den Tarifen für Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien u.a. sehr gerne beitrage: “Ich für meinen Teil kann mir das jedenfalls gut vorstellen, da jetzt alle meine für Backup genutzten CD- und DVD-Rohlinge einzelne anzumelden und jeweils die paar Cent zurückzufordern. Das alleine müsste ja Verwaltungskosten im vierstelligen Bereich verursachen.”

Hintergrund ist ein gerade veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das auch für Privatpersonen die Möglichkeit vorsieht, Urheberrechtsgebühren auf Datenträger zurückzufordern, die erwiesenermaßen nicht dem Anfertigen von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke dienen. Darunter fallen z.B. meine ganzen Linux- u.a. CDs und DVDs. Schaut einfach mal in eure Archive, da findet sich bestimmt was. Bei nur einer CD pro Einwohner sind das schon 80 Millionen Rückforderungen. :)

Ich habe in meiner Liste die Gebühren für PCs, Brenner, Mobiltelefone u.a. weggelassen, wer mag, kann diese gerne noch in der Tabelle ergänzen und mir das Ergebnis dann zuschicken. Die Tarife gibt es einzeln auf der Webseite der ZPÜ.

Nun aber die Tabelle mit den Tarifen als PDF sowie als Open Document (ODS). Für CDs nehme ich als Spielzeit einfach mal 80 Minuten an, also 1 1/3 Stunden, für 4,7 GB DVDs sind es wohl genau 2 Stunden.

Damit die Rückforderung auch bestimmt die richtige Stelle erreicht, schickt ihr sie am besten sowohl an die ZPÜ als auch an die GEMA. Und wichtig ist dabei natürlich, sie wie Fefe schreibt tatsächlich alle einzeln dort zu melden.

Auf zum fröhlichen Bürokratie-DDoS! ;-)