Aufständische verwirken in der EU ihr Recht auf Leben

Ab und zu mal schaue ich weiterhin in Jennys Blog rein, und der neueste Beitrag hat es echt in sich: Tötung von Putschisten: In der EU wäre das womöglich legal. Und Tatsache, Artikel 2 Absatz 2 c der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt:

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Dexit jetzt!!!!